Selbsttest in den Herbstferien

Liebe Eltern,

um Grundschulkinder in der 2- oder 3-G-Welt nicht weiter zu beeinträchtigen, haben Sie die Bescheinigung (Testbescheinigung gemäß Corona-Bekämpfungsverordnung) über die zweimal wöchentlich stattfindenden Testungen in der Schule bekommen können. Hiermit kann Ihr Kind an Sportveranstaltungen und Ähnlichem teilnehmen.

Da in den Herbstferien in der Schule nicht getestet wird, haben Sie die Möglichkeit einmalig 5 Selbsttests für Ihr Kind bei uns abzufordern. Hierzu schreiben Sie formlos an die Klassenlehrerin, dass Sie die 5 kostenfreien Selbsttests für die Ferien benötigen. Die Klassenlehrerin wird ihrem Kind dann die Tests mitgeben. Wenn Ihr Kind in den Ferien an einer Veranstaltung teilnehmen möchte, für die ein Testnachweis erforderlich ist, müssen Sie sich noch die „Qualifizierte Selbstauskunft“ herunterladen ( https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/Service/Formulare/Downloads/Corona_wir_testen_Selbstauskunft.pdf?__blob=publicationFile&v=1 ), ausdrucken und ausfüllen, die aber nur Gültigkeit mit der einmalig ausgestellten „Testbescheinigung gemäß Corona-Bekämpfungsverordnung“ hat.

Alternativ können Sie auch ein Testzentrum aufsuchen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Henniges