Hier finden Sie – alphabetisch sortiert – alle wichtige Informationen. Sollte etwas fehlen, sprechen Sie uns bitte an.
Abholen/Bringen
Wir sind eine öffentliche Schule und die Eltern und Bezugspersonen unserer Schulkinder begrüßen wir gerne in unserer offenen Schule.
Im Interesse der Selbstständigkeit Ihrer Kinder bedenken Sie aber bitte, Ihre Kinder nach einer kurzen Eingewöhnungsphase in der ersten Klasse nicht mehr direkt bis in den Klassenraum zu bringen bzw. vor der Klassentür abzuholen, sondern beim Fahrradständer zu warten!
Wenn Sie Ihr Kind mit dem Auto zum Unterricht, zur Betreuung fahren oder abholen, lassen Sie Ihr Kind bitte auf dem Parkstreifen im Bereich der Ampel ein- und aussteigen. Alle Kinder sollen in der Regel das Schulgelände über den Schulhof unter Benutzung des Weges an der großen Turnhalle vorbei betreten und verlassen. Auf dem Lehrerparkplatz kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen durch ein- und aussteigende Kinder und an- und abfahrende Fahrzeuge. Das Halten und Parken vor der Schranke und den Feuerwehrzufahrten ist verboten!
Adressänderung
Teilen Sie uns bitte umgehend alle Änderungen (Adresse, Telefonnummer, Handynummer, E-mail) mit, damit wir Sie im Notfall jederzeit erreichen können.
Ampel
Alle Fußgänger und Radfahrer überqueren die Dorfstraße im Schulbereich nur an der Ampel!
Arbeitsgemeinschaften
In der Schule werden Arbeitsgemeinschaften angeboten. Am Anfang des Schuljahres werden die Arbeitsgemeinschaften gewählt und gelten in der Regel für das ganze Schuljahr. Die Arbeitsgemeinschaften sind nicht verlässlich.
Beispiele finden Sie
hier.
Basteltage
Ende November oder zu Beginn Dezember findet in den Klassen ein Basteltag statt. So kann das Schulgebäude winterlich – weihnachtlich geschmückt werden.
Betreuung
Es besteht die Möglichkeit, ihr Kind in der Offenen Ganztagsschule betreuen zu lassen.
Näheres finden Sie hier
hier.
Bewegliche Ferientage
Neben den festen Terminen für die Ferientage, gibt es in jedem Schuljahr in der Regel bis zu 3 weitere freie Tage. Die Termine der beweglichen Ferientage werden durch die Schulkonferenz festgelegt.
Brötchenverkauf
Jeden Montag und Freitag werden bei schönem Wetter auf dem Schulhof und bei schlechtem Wetter in der Pausenhalle Brötchen verkauft. Ein Brötchen kostet 60 ct. Rohkost wird kostenlos angeboten.
Der Verkauf findet von 9.45 Uhr bis 10.00 Uhr und 10.45 Uhr bis 11.00 Uhr statt.
Wer mithelfen möchte, melde sich bitte im Schulbüro oder trage sich in die Liste am schwarzen Brett ein.
Elternabend
Zweimal im Schuljahr laden die Klassenelternvertreter zum Elternabend ein.
Hier wird ein Überblick über die Inhalte des kommenden Schulhalbjahres gegeben und weitere Themen, die die Klasse betreffen besprochen.
Elterngespräche
Verpflichtende Elterngespräche finden in Klasse 1 und 4 zum Schuljahreshalbjahr statt.
Elternmitarbeit
Eltern können auf vielfältige Weise unser Schulleben mitgestalten.
– Klassenelternvertreter
In der Regel werden die Klassenelternvertreter zu Beginn des 1. und des 3. Schuljahres gewählt.
Sie sind das Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Sie nehmen an Klassenkonferenzen teil. Die Klassenelternvertreter*innen laden zu Elternabenden ein.
Aus der Gruppe der Klassenelternvertreter*innen wird der SEB (Schulelternbeirat) gewählt.
– Fachkonferenzen
Für jedes Unterrichtsfach wird jährlich eine Fachkonferenz einberufen. An diesen Fachkonferenzen nehmen gewählte Elternvertreter*innen teil.
Entschuldigungen
Wenn Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann, rufen Sie im Schulbüro an, gegebenenfalls sprechen Sie auf Band. Eine schriftliche Mitteilung mit den Daten des Versäumniszeitraumes und – grundes geben Sie Ihrem Kind mit, wenn es wieder zur Schule kommt.
Fahrradfahren
Ihr Kind sollte erst mit dem Fahrrad zur Schule kommen, wenn sie der Meinung sind, dass es den weg sicher bewältigen kann. Das Fahrrad muss verkehrssicher sein und ein Helm ist zu benutzen. (Ein Fußweg von 1,5 km ist zumutbar!) Radfahrer nehmen bitte auf dem gesamten Schulweg Rücksicht auf die Fußgänger! Notfalls absteigen!
Frühfahrradfahren
Im ersten Schuljahr findet im Rahmen des Sportunterrichts das „Frühradfahren“ statt. Hierfür wird die Klasse in einer Sportstunde in zwei Gruppen eingeteilt. Alle 14 Tage üben die Kinder dann in der Turnhalle den sicheren Umgang mit dem Fahrrad. Um an diesem Unterricht teilnehmen zu können, müssen die Kinder bereits Fahrrad fahren können. Zudem benötigen sie einen eigenen, richtig eingestellten Fahrradhelm sowie feste Turnschuhe für die Turnhalle.
Frühstückszeit
Gemeinsame Frühstückszeiten regeln die Klassenlehrkräfte. Unser Bestreben ist es, die Kinder zu einem gesunden Frühstück anzuleiten. Bitte unterstützen Sie uns dabei!
Um Müll zu vermeiden, verpacken Sie das Frühstück bitte in wiederverwendbaren Brotdosen und geben Ihrem Kind ausreichend zu trinken mit.
Fundsachen
Bitte alle Kleidungsstücke und persönlichen Dinge mit Namen versehen oder eindeutig kenntlich machen. Fundsachen werden in die Kästen in der Pausenhalle gelegt. Wenn es sich um Schlüssel oder Brillen handelt, wenden Sie sich bitte persönlich an Herrn Henniges.
Klassenfahrt
In der dritten oder vierten Klasse unternimmt jede Klasse eine mehrtägige Klassenfahrt.
Kopfläuse
Wenn Ihr Kind von Kopfläusen befallen ist, gehen Sie zum Arzt und ergreifen die richtigen Maßnahmen.
Eine Ausbreitung verhindern wir nur, wenn Sie uns sofort informieren, damit wir die Eltern der anderen Kinder benachrichtigen können. Darum sind die Eltern verpflichtet, die Schule über das Auftreten von Läusen in Kenntnis zu setzen.
Nach der 1. fachgerechten Behandlung dürfen die Schüler und Schülerinnen wieder zur Schule gehen. Achten Sie aber unbedingt darauf, dass die 2. Behandlung zum richtigen Zeitpunkt stattfindet.
Bitte untersuchen Sie Ihr Kind auch unabhängig von aktuellen Fällen regelmäßig!
Krankheiten
Folgende Krankheiten sind beim Gesundheitsamt meldepflichtig:
Cholera, Diphtherie, EHEC-Enteritis (spezielle Durchfallform), Enteritis (Durchfall unter 6 Jahren), Virales hämorrhagisches Fieber, Haemophilus-B Meningitis, Impetigo contagiosa – Borkenflechte, Keuchhusten, Lungen-Tuberkulose offen, Masern, Meningokokken-Meningitis, Mumps, Paratyphus, Pest, Polio-Kinderlähmung, Krätze, Scharlach-/Streptoc.-pyog.-Infektionen, Shigellose-Ruhr, Typhus, Virushepatitis A und E, Varizellen-Windpocken, Verlausung, Vibrio cholerae, Typen 0 1 und 0 139, Corneybact. Diphtheriae toxinbildend, Entererohämorrhagische E.coli EHEC, Salmonella paratyphi, Shigella-Spezies (boydii, flexneri…) Salmonella typhi.
In diesen Fällen informieren Sie bitte möglichst schnell die Schule!
Nebeneingang
Alle Schulkinder benutzen den Haupteingang. Ausnahmen regeln die Lehrkräfte bzw. der Schulleiter.
Offene Ganztagsschule
Unsere Schule in eine Offene Ganztagsschule in Kooperation mit der Volkshochschule Ellerau. Es gibt ein offenes – d.h. freiwilliges, aber kostenpflichtiges – Lern- und Betreuungsangebot.
Näheres erfahren Sie hier
hier.
Für jedes Halbjahr wird eine neue Programm-Broschüre erstellt und an die Schüler verteilt.
Parken
Das Halten und Parken auf dem Parkplatz von 7:30 – 14:00 Uhr ist
nur dem Personal der Schule und der Minischule gestattet.
Das Halten und Parken in den Rettungseinfahrten ist ebenfalls nicht gestattet. Die Zufahrt auf den Schulhof ist in der Zeit von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr nicht gestattet.
Pausen
Gleitender Anfang bedeutet, die Kinder können 15 Minuten vor der 1. Stunde (7:45 Uhr) bzw. 2. Stunde (8:45 Uhr) in ihren Klassenraum gehen. Wenn es während der Hofpausen zu stark regnet, klingeln wir zur Regenpause ab. Die Kinder bleiben dann im Klassenraum.
Sachschäden
- Für Schäden unter 25 € wird grundsätzlich kein Ersatz geleistet.
- Bei Diebstählen ist unverzüglich – spätestens nach 4 Tagen – eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
- Schülereigentum, das von den Schülern / Schülerinnen vergessen, verloren oder liegengelassen wurde, ist nicht versichert.
- Für Wertsachen wie Schmuck, Bargeld, Papiere, Urkunden u.a. wird kein Ersatz geleistet.
- Fahrräder müssen auf jeden Fall abgeschlossen werden!
Schließfächer
Unsere Schule verfügt über 27 Schließfächer im Erdgeschoss für die Klassenstufen 1 und 2 sowie über 45 Schließfächer im Obergeschoss für die Klassenstufen 3 und 4.
Die Fächer haben die Maße 46 (H) x 35 (B) x 50 (T) cm und können entweder online über www.astradirect.de oder über ein Antragsformular, welches im Schulbüro erhältlich ist, angemietet werden.
Schulbücher
Alle Schulbücher werden von der Schule zur Verfügung gestellt (Ausnahme: Einige Lektüren und Verbrauchsmaterialien).
Wir erwarten, dass mit den entliehenen Büchern sorgfältig umgegangen wird. Dazu gehört das Einschlagen der Schulbücher am Anfang des Schuljahres.
Beschädigte und verlorene Bücher müssen Ihnen ersetzt werden. Ein vernünftiges Zusammenwirken auf diesem Gebiet hilft nicht nur öffentliche Finanzen zu sparen, sondern leistet auch ein Stück gemeinsame Erziehungsarbeit.
Schulelternbeirat
Der Schulelternbeirat besteht an unserer Schule aus zurzeit 12 Elternvertreter/innen. Er ist das Bindeglied zwischen Eltern und Lehrern/Schulleitung. Neben den offiziellen Aufgaben, beteiligen sich die Eltern an der Planung, Organisation und Durchführung von Schulveranstaltungen.
Konstruktive Kritik und neue Ideen sind immer willkommen!
Näheres hier.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Beschlussorgan der Schule. In ihr sind 8 Eltern und 8 Lehrkräfte vertreten. Mindestens zweimal im Jahr tagt die Schulkonferenz und befindet über wichtige schulische Belange.
Schullaufbahnempfehlung
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 erhalten mit dem Zeugnis zum ersten Halbjahr eine schriftliche Schulübergangsempfehlung. Zu Beginn des zweiten Halbjahres laden die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer die Eltern zu einer verpflichtenden Einzelberatung ein.
Schulschluss
Nach Schulschluss gehen die Schülerinnen und Schüler nach Hause, in die Mensa zum Mittagessen oder in die Betreuung. Der unbetreute Aufenthalt in der Schule ist nicht erlaubt.
Schulsekretärin
Frau Wernstedt ist montags bis freitags im Büro in der Zeit von 8:00 – 12:00 Uhr zu erreichen:
Grundschule Ellerau
Dorfstraße 51
25479 Ellerau
Tel: 0 41 06 / 7 31 88
E-Mail: info@grundschule-ellerau.de
Schulveranstaltungen
Das traditionelle Sommerfest, Basare, Musik-, Theater- und Sportveranstaltungen, eintägige und mehrtägige Wanderfahrten usw. sind feste Bestandteile unseres Schullebens. Diesbezügliche Organisationsfragen werden auf der Schulkonferenz beraten und entschieden. Näheres erfahren Sie
hier.
Schulverein
An unserer Schule gibt es den regen Schulverein, in den Freunde und Förderer der Schule eintreten können. Auch Sie sollten dort Mitglied werden, denn der Schulverein hilft finanziell an vielen Stellen und in vielen Situationen, und das kommt auch Ihrem Kind zugute. Außerdem regelt er den Brötchenverkauf und unterstützt das JEKI Projekt. Näheres erfahren Sie
hier.
Sportunterricht
Bitte achten Sie an Tagen mit Sportunterricht darauf, dass Ihr Kind keine Kleidungsstücke trägt, die schwer an- und ausziehbar sind. Wenn Ihr Kind Sportschuhe mit Schleifen trägt, üben Sie bitte das selbstständige Binden einer Schleife.
Das Tragen von Armbanduhren, Ketten und Ohrringen ist verboten.
Ohrstecker müssen vom Kind selbstständig abgeklebt werden.
Wir können für abhanden gekommene Wertgegenstände, auch wenn sie bei der Lehrkraft in Verwahrung gegeben werden, keine Haftung übernehmen.
Unfallmeldung
Zu einer Verletzung in der Schule oder auf dem Schulweg kommt es bei Ihrem Kind hoffentlich nicht. Sollte es doch so sein und Sie einen Arzt aufsuchen müssen, bitten wir Sie, uns unverzüglich davon zu unterrichten. Es muss dann ein so genannter Unfallbericht aufgenommen werden, da Ihr Kind im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und auf dem Schulweg bei der Unfallkasse Schleswig-Holstein versichert ist.
Besonders bei einem Schulunfall ist es wichtig, dass wir Sie möglichst schnell telefonisch (fest und auch mobil) erreichen können. Achten Sie daher darauf, dass der Notfallzettel in der Postmappe Ihres Kindes immer aktuell ist.
Unterrichtsbefreiung
Jeder Wunsch von Unterrichtsbefreiung ist rechtzeitig schriftlich durch die Erziehungsberechtigten zu begründen. Unterrichtsbefreiungen bis zu 6 aufeinander folgenden Tagen im Monat, die nicht an die Ferien gebunden sind, können von der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer genehmigt werden. Alle anderen Unterrichtsbefreiungen müssen beim Schulleiter beantragt werden. Über die gleichzeitige Beurlaubung von Geschwistern entscheidet ebenfalls der Schulleiter.
Verlässliche Grundschulzeiten/Offene Ganztagsangebote)
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 und 2 haben pro Woche mindestens 21 Unterrichtsstunden, bei der Jahrgangsstufe 3 und 4 sind es mindestens 26 Unterrichtsstunden. In der Kernzeit von 8:45 – 12:45 Uhr sind alle Jahrgänge in der Schule.
Im Vertretungsfall für eine oder mehrere Lehrkräfte greifen diverse Maßnahmen, die einen Unterrichtsausfall verhindern, wie beispielsweise der Einsatz der Lehrkräfte aus der Doppelbesetzung, des Schulleiters oder der Betreuungspersonen der OGS, Aufteilung der SchülerInnen nach vorher festgelegtem Plan, Klassenzusammenlegungen, Parallelunterricht, etc.
Witterungsverhältnisse (hier: Unterrichtsausfall)
Die oberste Schulaufsichtsbehörde trifft die Entscheidung über Unterrichtsausfall bei außergewöhnlichen Witterungs- und Straßenverhältnissen.
Offiziell informiert der NDR oder die Bandansage der Winter-Hotline 0800 1827271 darüber.
Eltern, die für ihr Kind eine besondere Gefährdung auf dem Schulweg durch die Witterungs- und Straßenverhältnisse befürchten, können ihr Kind auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet ist.
Treten während des Unterrichts Witterungs- und Straßenverhältnisse auf, die eine besondere Gefährdung der Kinder auf dem Heimweg erwarten lassen oder fällt z.B. die Heizung aus, so entscheidet die Schulleitung über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts. Auch wenn es oft sehr schwierig ist, bemühen wir uns um eine fürsorgliche Betreuung und eine entsprechende Information an Sie.
Zusätzlicher Hinweis in diesem Zusammenhang:
Eltern dürfen grundsätzlich nur nach Rücksprache mit der Klassenlehrkraft / Schule die Telefonkette starten.
Zeugnis
Die Schüler und Schülerinnen der Klassenstufe 1 und 2 erhalten ab dem 2. Halbjahr der 1. Klasse Zeugnisse in tabellarischer Form.
Mit Beginn des 3. Schuljahres werden Notenzeugnisse mit Ergänzungen zum Arbeits- und Sozialverhalten in tabellarischer Form erstellt.